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Arbeitslosengeld: Zugang erleichtert

Am 1. Januar 2020 ist die nächste Stufe des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) in Kraft getreten. Dadurch erwerben Beschäftigte leichter einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bisher erhielt Arbeitslosengeld (umgangssprachlich: Arbeitslosengeld I), wer innerhalb von 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Das ist die sogenannte Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld. Durch das QCG werden ab sofort 12 Monate über einen Zeitraum von 30 Monaten berücksichtigt.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer.

Mehr Unterstützung bei Weiterbildungen

Bereits im letztem Jahr ist die erste Stufe des QCG in Kraft getreten: Unternehmen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung, wenn sie ihre Beschäftigten weiterbilden. Sie können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und den Lehrgangskosten erhalten.

Ansprechpartner zu diesen Leistungen aus dem QCG ist der Arbeitgeber-Service.

Quelle: BA, 29. Januar 2020