Neuzugewanderte auf dem Weg in die berufliche Bildung
Eine neue Analyse des Sachverständigenrat deutscher Stiftung für Integration und Migration beschäftigt sich mit der Frage, ob und wann neuzugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene Zugang zu einer Berufsschule, einem Sprachkurs oder einem Betriebspraktikum erhalten.
Die Autoren kommen durch die Befragung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Chemnitz und München zu interessanten Ergebnissen.
Hohen Einfluss auf die Zugangsmöglichkeiten haben harte und weiche Hürden. Bei harten Hürden handelt es sich beispielsweise darum, wo die Neuzugewanderten leben, wie alt sie sind und welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Je älter Ausbildungsinteressierte sind, desto schwieriger ist es für sie, einen Platz an der Berufsschule zu bekommen. Der Aufenthaltsstatus ist hingegen für jede Altersgruppe von Bedeutung. Junge Menschen, die noch keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, bemühen sich meist besonders um eine Ausbildung. Sie hoffen so, einen längerfristigen Aufenthaltstitel erhalten zu können.
Weiche Hürden sind beispielsweise fehlende Kenntnisse zum deutschen Ausbildungssystem, sprachlicher und fachlicher Aufholungsbedarf, ein hohes Lernpensum und Zeitdruck sowie schwierige Lern- und Wohnbedingungen.
Weitere Herausforderungen, die den Zugang zu Bildung erschweren, sind komplizierte Zugangsregelungen. Der Ermessenspielraum der durch fehlende konkrete Formulierungen führt zu zum Teil sehr unterschiedlichen Entscheidungen.
Zivilgesellschaftliche und ehrenamtlich organisierte Beratung und Betreuung kann den Ausbildungsinteressierten helfen. Besonders das Engagement des Einzelnen hat dabei starken Einfluss auf die Zugangschancen von Geflüchteten. Vor allem wenn sich ehrenamtliche Helfer über ihre eigentliche Zuständigkeit hinaus engagieren, hat das oftmals durch die intensive Betreuung, einen positiven Einfluss für die Zugewanderten.
Die gesamte Studie finden Sie online unter: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2020/01/SVR-FB-Zugang-Berufsbildung.pdf
Quelle: www.kofa.de, 23. Januar 2020