"Berufsorientierung für Flüchtlinge" (BOF) wird fortgesetzt. Ab sofort können neue Anträge beim BIBB gestellt werden
Überbetriebliche und vergleichbare Berufsbildungsstätten (ÜBS) können ab sofort neue Anträge innerhalb des Programms "Berufsorientierung für Flüchtlinge" (BOF) beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellen. Mit der Ende Dezember 2019 veröffentlichten, neuen Förderrichtlinie können BOF-Kurse nunmehr bis Ende 2021 durchgeführt werden. (Quelle: BIBB)