Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
"Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet", berichtet "Focus Online". Siehe dazu auch die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts.