Finanzierung der neuen generalistischen Pflegeausbildung für 2020 und 2021 gesichert
Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Pflege hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Pauschalbeträge zur Finanzierung der Ausbildungskosten in der neuen generalistischen Pflegeausbildung für die Jahre 2020 und 2021 vereinbart. Beteiligt sind die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und die Interessenvertretungen der Pflegeschulen.
„Das ist ein ganz zentraler Schritt für die erfolgreiche Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Beteiligten sind ihrem Auftrag nachgekommen und haben im Sinne einer attraktiven und zukunftsfähigen Ausbildung in der Pflege gehandelt. Alle, die nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes eine berufliche Ausbildung in der Pflege beginnen wollen, finden in Nordrhein-Westfalen finanziell gesicherte Strukturen vor. Damit erhalten auch die ausbildenden Einrichtungen Planungssicherheit“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Die Beteiligten einigten sich für die Pflegeschulen für das Jahr 2020 auf pauschal 7.350 Euro pro Jahr je Schülerin oder Schüler. Für 2021 steigt dieser Betrag auf 7.563 Euro. Als Pauschale für die Träger der praktischen Ausbildung einigte man sich für 2020 auf 8.000 Euro pro Jahr je Auszubildenden. Für 2021 auf 8.232 Euro. Insgesamt ergibt dies eine Finanzierung von 15.350 Euro für 2020 und 15.795 Euro für 2021. Nicht inbegriffen ist die Ausbildungsvergütung, die sich nach der tatsächlich gezahlten Vergütungshöhe richtet.
Hintergrund
Ab dem kommenden Jahr beginnt die generalistische Ausbildung in der Pflege. Die neue Struktur mit ihrer zukunftsorientierten Ausrichtung befähigt die Auszubildenden, Menschen aller Altersgruppen in den verschiedenen Leistungsbereichen, insbesondere in den Krankenhäusern und den stationären sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen, zu versorgen.
Zusätzlich wird auch eine neue gemeinsame Finanzierungsstruktur aufgebaut. Über einen Landesausgleichsfonds werden die Kosten der ausbildenden Einrichtungen einheitlich finanziert. Die Bezirksregierung Münster verwaltet diesen Ausgleichsfonds für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Jahres wird von vier Kostenträgern nach gesetzlich festgelegten prozentualen Anteilen aufgebracht. Diese sind: Die Krankenhäuser mit einem Anteil von rund 57 Prozent, die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit rund 30 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit rund neun Prozent und die soziale Pflegeversicherung mit einem Anteil von rund vier Prozent. Sowohl die Träger der praktischen Ausbildung als auch die Pflegeschulen erhalten aus dem Fondssystem ein Ausbildungsbudget zur Finanzierung der Ausbildungskosten.
Das Ausbildungsbudget der Pflegeschulen setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen je Schülerin oder Schüler zusammen und dient der Finanzierung der Betriebskosten einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung. Das Ausbildungsbudget des jeweiligen Trägers der praktischen Ausbildung setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen, die der Finanzierung der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung dienen sowie den Ausbildungsvergütungen zusammen. Letzteres ist abhängig vom tatsächlich anfallenden Bedarf des jeweiligen Trägers – also der Anzahl der Auszubildenden und deren Vergütung.
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Quelle: MAGS NRW, 17. Oktober 2019