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"Migrationspaket": Duldung, Förderung & Co. im Überblick. Netzwerk veröffentlicht Infopapier für die Praxis

Das Ende Juni vom Bundesrat gebilligte "Migrationspaket" soll die Beschäftigung von Ausländern hierzulande vereinfachen. Doch was genau beinhaltet das Paket, und was ändert sich für die Betriebe? Das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" hat die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Insgesamt wurden zur Jahresmitte acht Gesetze verabschiedet, die die Beschäftigung und Ausbildung Geflüchteter sowie die Erwerbsmigration betreffen. Die damit verbundenen Neuerungen treten größtenteils zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Für Unternehmen, die Menschen mit Migrationshintergrund ausbilden oder beschäftigen möchten, sind vor allem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Duldungsgesetz, das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz von Belang.

Worauf sich die Betriebe mit Blick auf diese Neuregelungen einstellen müssen, hat das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge in dem rechts oben abrufbaren Infoblatt übersichtlich erläutert.

Auf elf Seiten wird zu Sachverhalten wie etwa dem Wegfall der "Positivliste" für berufliche Abschlüsse oder der Meldepflicht von Ausbildungsabbrüchen jeweils dargestellt, wie es bislang lief, was neu ist und gegebenenfalls, was künftig gelten wird.

Diese und viele weitere hilfreiche Infos gibt es auch auf der Website des Netzwerkes unter www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de.

Downloads

"Kurzübersicht Migrationspaket": Infopapier des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge 490.7 kB (PDF)

Quelle: DIHK, 16. Juli 2019