Minister Laumann: "Faire Löhne sichern fairen Wettbewerb". Bundesrat folgt einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Bundesrat folgt einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, die gesetzlichen Regelungen zur Verbindlichkeit von Tarifverträgen zu überprüfen. "Allgemeinverbindliche Löhne sichern fairen Wettbewerb und faire Löhne. Das Verfahren dorthin wollen wir vereinfachen", unterstrich Minister Laumann am Rande der Bundesratssitzung in Berlin.
Im Kampf gegen Billiglohnmodelle und zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs bei Personalkosten hat der Bundesrat auf Antrag Nordrhein-Westfalens die Überprüfung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auf den Weg gebracht.
„Wir sind wirtschaftlich erfolgreich, wenn sich Unternehmen und ihre Angestellten auf einheitliche Rahmenbedingungen einigen. Allgemeinverbindliche Löhne sichern fairen Wettbewerb und faire Löhne. Das Verfahren dorthin wollen wir vereinfachen“, unterstrich Arbeitsminister Karl-Josef Laumann am Rande der Bundesratssitzung in Berlin.
„In der sozialen Marktwirtschaft gibt es den Grundsatz, den Wettbewerb der Unternehmen über die Qualität der Produkte und nicht über die Löhne auszutragen. Um das sicherzustellen, gibt es die gesetzliche Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen“, erklärte Laumann. Die Zahlen zeigen jedoch, dass die 2014 angestoßenen Reformen nicht die gewünschte Wirkung zeigen. So sind seit Inkrafttreten der Änderungen im Tarifvertragsgesetz bis heute nur Folgeanträge bisher erteilter Allgemeinverbindlicherklärungen zu verzeichnen. Es gab also keine neuen Anträge zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.
„Wir müssen sehen, wie wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens verbessern“, so der Minister: „Bevor wir handeln, gilt es allerdings die bisherigen Regelungen in ihrer Wirkung zu betrachten und zu bewerten. Hierzu stellen wir mit unserem Antrag die Weichen.“
Zuletzt hatte Laumann öffentlich das Lohndumping im Einzelhandel beklagt und sich offen dafür gezeigt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Die gesetzliche Voraussetzung dafür ist aber ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaft).
Hintergrund:
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird der negative Wettbewerb über die Arbeitsbedingungen und Lohnkosten in einer Branche und die weitere Schädigung tarifvertraglicher Strukturen verhindert. Alle in Nordrhein-Westfalen durch den Arbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge sind auf der Homepage des Tarifregisters zu finden: www.tarifregister.nrw.de
Quelle: MAGS NRW, 7. Juni 2019