Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"
Mit der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" steht den Jobcentern seit dem 1. Januar 2019 erstmals eine gesetzliche Regelförderung zur Verfügung, mit der sie Langzeitarbeitslose gezielter finanziell unterstützen und sozial begleiten können. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zeigt in seinen aktuellen Empfehlungen, was bei der Umsetzung beachtet werden muss.
Mit der Arbeitshilfe empfiehlt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. den Jobcentern, aktiv auf die Betroffenen zuzugehen und sie in ihrem sozialen Umfeld anzusprechen. Dies gelinge am besten, wenn die Jobcenter vor Ort präsent sind und mit sozialen Diensten zusammenarbeiten. Betriebsakquisiteure sollten bei Unternehmen geeignete Arbeitsplätze einwerben. Coaches sollen die Geförderten dabei unterstützen, die Anforderungen in ihren neuen Arbeitsverhältnissen erfolgreich zu meistern.
"Bei der Umsetzung muss Qualität vor Quantität gehen", sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Wer lange arbeitslos ist, hat oft viele Enttäuschungen erlebt. Die Menschen brauchen deshalb eine individuelle und sorgfältige Vorbereitung sowie eine langfristige und verlässliche Begleitung."
Die private Wirtschaft müsse mitgenommen werden. Gemeinnützige und soziale Unternehmen würden gebraucht, um weitere Arbeitsplätze zu schaffen.
"Die Zusammenarbeit aller Beteiligten muss offen und vertrauensvoll sein. Gute und langfristige Arbeitsverhältnisse, die langjährige Erwerbslose und ihre Familien wieder stabilisieren, sind deshalb wichtiger als bloß möglichst viel Beschäftigung. Daher nochmal: Qualität geht vor Quantität und der Mensch muss im Mittelpunkt stehen", bekräftigt Fuchs.
Die Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-21-18_teilhabe-am-arbeitsmarkt.pdf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein, 26. März 2019