Minister Laumann verdoppelt Mittel zur Modernisierung von überbetrieblichen Bildungsstätten
Die Landesmittel für die Ausstattung und die Modernisierung der Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) von Handwerk und Industrie werden im Jahr 2019 auf 8 Millionen Euro verdoppelt. "Das ist ein deutliches Signal: Die Landesregierung unterstützt mit vollen Kräften das Ziel, die Berufsbildungsinfrastruktur in Handwerk und Industrie zukunftsfähig auszurichten", so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Bund und Land sowie die Träger der ÜBS finanzieren die bauliche und technische Modernisierung der Berufsbildungszentren gemeinsam. Dabei beteiligt sich das Land mit 20 Prozent an den Kosten, der Bund übernimmt weitere 45 bis 60 Prozent. So werden aus jedem Euro Landesgeld 5 Euro Investitionsgeld. Das bedeutet, dass dieses Jahr rund 40 Millionen Euro in die Modernisierung der Überbetrieblichen Bildungsstätten fließen.
„Moderne Maschinen und gut ausgebildetes Personal in den Überbetrieblichen Bildungsstätten sind Voraussetzung für hochwertige berufliche Bildung“, so der Minister weiter. „Ich möchte deshalb mit den Partnern in Handwerk und Industrie einen Modernisierungspakt für Berufliche Bildung schließen.“ Im Zuge des Pakts für Berufliche Bildung sollen die Ausstattung und die Bauten der Überbetrieblichen Bildungsstätten gemeinsam mit dem Handwerk und der Industrie in den nächsten Jahren systematisch auf den modernsten Stand der Technik gebracht werden. Einen ersten großen Investitionsschub soll es bereits bis 2022 geben.
Laumann: „Unser Ziel ist ein kräftiger Modernisierungsschub für die Überbetriebliche Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Wir leisten damit einen entscheidenden Beitrag, damit die Betriebe auch in Zukunft auf gut ausgebildete Fachkräfte bauen können.“
Zum Hintergrund:
Jährlich unterrichten die 111 Bildungszentren des Handwerks und die 20 Zentren der Industrie rund 82.000 betriebliche Auszubildende in Nordrhein-Westfalen. Diese Überbetrieblichen Bildungsstätten sichern damit die hohe Qualität der beruflichen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere kleine und Kleinstbetriebe können ihren Auszubildenden in den ÜBS alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vermitteln lassen, die sie selbst zum Beispiel aufgrund betrieblicher Spezialisierungen nicht angemessen vermitteln können.
Quelle: MAGS NRW, 21. März 2019