MitArbeit: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose
Durch zwei neue Förderinstrumente (§ 16i und § 16e SGB II) als zentrale Säulen des Konzepts "MitArbeit" schafft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Beschäftigungs- und Teilhabechancen auf dem allgemeinen und auch auf einem Sozialen Arbeitsmarkt. (Quelle: BMAS)