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Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Nach den aktuell zur Verfügung stehenden Daten waren im Jahr 2016 mit einer Zahl von insgesamt über 1,2 Millionen so viele schwerbehinderte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie. Gleichzeitig ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren stetig gesunken. Und zwar im Jahresdurchschnitt 2017 um rund zehn Prozent gegenüber 2014. Die aktuelle Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist die niedrigste der letzten zehn Jahre. Mit der zweiten Auflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördert die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene.

Deutschland ist auf gutem Weg zu mehr Inklusion. Das geht aus dem Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hervor, den das Bundeskabinett heute zur Kenntnis genommen und dabei verabredet hat, den Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) bis Mitte 2020 fortzuschreiben.

Dazu erklärte Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg:

Der Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan belegt: Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft wird konsequent beschritten. Das zeigen die vielen gesetzlichen Verbesserungen, Maßnahmen und Projekte aus dem Nationalen Aktionsplan. Alle Bundesressorts beteiligen sich daran. Denn Inklusion erfordert, sich immer wieder neu für sie einzusetzen. Sie geht uns alle an. Es geht darum, wie wir - in unserer Unterschiedlichkeit - zusammen arbeiten, wohnen, leben.

Ausgewertet wurden in dem Bericht 175 Maßnahmen aus dem NAP 2.0 von 2016 und 83 Maßnahmen aus dem ersten Nationalen Aktionsplan von 2011, die im NAP 2.0 mit aufgenommen wurden. Bereits 61 Prozent aller Maßnahmen konnten erfolgreich abgeschlossen oder umgesetzt werden. Des Weiteren sind 35 Prozent der Maßnahmen gestartet und laufen derzeit weiter. Lediglich vier Prozent der Maßnahmen konnten noch nicht gestartet werden.

Wichtige Rechtsetzungsvorhaben, wie das Bundesteilhabegesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz oder die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, wurden verabschiedet.

Aber auch Projekte, wie die "Initiative Inklusion" mit dem Ziel, mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, wurden umgesetzt und zeigen Wirkung.

Nach den aktuell zur Verfügung stehenden Daten waren im Jahr 2016 mit einer Zahl von insgesamt über 1,2 Millionen so viele schwerbehinderte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie. Gleichzeitig ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren stetig gesunken. Und zwar im Jahresdurchschnitt 2017 um rund zehn Prozent gegenüber 2014.

Die aktuelle Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist die niedrigste der letzten zehn Jahre.

Mit der zweiten Auflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördert die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene. Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Im NAP 2.0 bringen sich alle Bundesressorts mit unterschiedlichen Aktivitäten, Projekten und Initiativen ein.

Der Aktionsplan soll bis zum Jahr 2020 unter dem Blickwinkel "Digitalisierung und Inklusion" fortgeschrieben werden. Auftakt hierzu sind die jährlich vom BMAS veranstalteten "Inklusionstage", die in diesem Jahr am 19. und 20. November unter der Überschrift "inklusiv digital" in Berlin stattfinden.

Na­tio­na­ler Ak­ti­ons­plan zur UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on - Zwi­schen­be­richt (bar­rie­re­freie Fas­sung wird um­ge­hend nach­ge­lie­fert) [PDF, 2MB]

Quelle: BMAS, 24. Oktober 2018