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Gesundheitsberufe: Einstieg in die Schulgeldfreiheit

Gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler sowie die Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie sowie der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet ab sofort 70 Prozent des an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobenen Schulgeldes - und zwar rückwirkend zum 1. September 2018. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die entsprechende Förderrichtlinie erlassen.

„In einer alternden Gesellschaft werden wir mehr denn je auf eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angewiesen sein. Damit sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden, müssen wir die Ausbildung deutlich attraktiver gestalten. Mit dem Einstieg in die Schulgeldfreiheit machen wir hier einen ganz wichtigen Schritt. Wir beenden damit zugleich eine große Ungerechtigkeit: Bei Ärzten und Apothekern bezahlt der Staat das Studium. In den Gesundheitsfachberufen müssen die Menschen ihre Ausbildung dagegen aus eigener Tasche bezahlen. Damit muss künftig Schluss sein. Darum setze ich mich auch weiter dafür ein, dass die Ausbildungen – wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart – gänzlich vom Schulgeld befreit werden“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Von der Neuregelung profitieren circa 7.000 Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende in Nordrhein-Westfalen. Das durchschnittliche Schulgeld für angehende Ergotherapeuten hat bislang rund 400 Euro im Monat betragen, bei Physiotherapeuten etwa 415 Euro, bei Logopäden durchschnittlich 640 Euro und bei Pharmazeutisch-Technischen Assistenten rund 273 Euro. Für den Einstieg in die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr rund 15 Millionen Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll dieser Ansatz im Haushaltsjahr 2019 um weitere 10 Millionen auf insgesamt 25 Millionen Euro erhöht werden, um eine Förderung für das volle Kalenderjahr zu ermöglichen.  

Weitere Informationen zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit sowie u. a. die Unterlagen zur Beantragung der Zuwendungen sind im Internet abrufbar unter www.mags.nrw/einstieg-schulgeldfreiheit

Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe PDF, 2355.7 KB

Quelle: MAGS NRW, 19. Oktober 2018