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Startschuss für das Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro"

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger fällt der Startschuss für das Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro". Bundesminister Hubertus Heil zum Bundesprogramm rehapro: "Für das Bundesprogramm "rehapro" nehmen wir insgesamt eine Milliarde Euro in die Hand. Hierdurch wollen wir den Jobcentern und Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit bieten, über einen längeren Zeitraum neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erproben."

Die Erkenntnisse aus den Modellprojekten sollen helfen, erfolgreiche Beispiele zu identifizieren und dann auch flächendeckend umzusetzen. Der Minister weiter: Langfristig wollen wir damit die Zugangszahlen in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungshilfe senken, was ein zentrales Anliegen des Bundesteilhabegesetzes ist. Unser Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu sichern und - wo immer möglich - auch neue Beschäftigungschancen zu eröffnen.

Die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Konzeption und Umsetzung des Bundesprogramms. Sie sind auch Ansprechpartner für Jobcenter und Rentenversicherungsträger.

Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm regelt insbesondere die Förderziele sowie den Gegenstand, die Voraussetzungen und die Höhe der Förderung. Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie erfolgte am heutigen 4. Mai 2018 ebenfalls im Bundesanzeiger die Veröffentlichung des ersten Förderaufrufs. Der Förderaufruf konkretisiert die Fristen und Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens. Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wurde die unabhängige Fachstelle rehapro eingerichtet, die als Projektträger für die Abwicklung der Modellvorhaben zuständig ist. Interessierte Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können ab sofort bis zum 4. Juli 2018 ihre Projektideen bei der Fachstelle rehapro einreichen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.modellvorhaben-rehapro.de zu finden.

Weitere Informationen

För­der­richt­li­nie [PDF, 76KB]

Ers­ter För­der­auf­ruf [PDF, 47KB]


Quelle: BMAS, 4. Mai 2018