IAQ-Arbeitsmarktexperte kritisiert Umgehung der Mindestlöhne: Minijobs abschaffen
Die Mindestlöhne in Deutschland werden nach Einschätzung von Prof. Dr. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) viel zu häufig umgangen und unterschritten. "Es ist besorgniserregend, dass die Zahl der Beschäftigten, denen der Mindestlohn noch vorenthalten wird, weiterhin so hoch bleibt", kritisiert der Arbeitsmarktexperte im aktuellen IAQ-Standpunkt. Nach Berechnungen des DIW erhielten 2016 rund 1,8 Millionen Anspruchsberechtigte weniger als 8,50 Euro, die ihnen als Stundenlohn zustanden.
Besonders häufig wird die Lohnuntergrenze nicht eingehalten in schwer zu kontrollierenden Kleinstbetrieben (33,3%) und in prekären Beschäftigungsformen, wie vor allem bei den Minijobs (43,3%). „Regelverstöße sind bei Minijobs an der Tagesordnung“, kritisiert Bosch. Man könne ihnen nicht allein durch Kontrollen begegnen. „Dieser Sonderstatus muss abgeschafft werden, da offensichtlich sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen diese Beschäftigungsform als Signal verstehen, dass auch eine Sonderbehandlung angesagt sei!“
Die Beschäftigung ist in den letzten Jahren trotz Mindestlohn weiter im Trend gewachsen. „Die prognostizierten Horrorszenarien sind alle nicht eingetreten, auch im Arbeitgeberlager stößt der Mindestlohn zunehmend auf Akzeptanz“, stellt Prof. Bosch fest. In Einzelfällen sei durchaus Personalabbau zu beobachten. So habe die Zahl der geringfügig Beschäftigten abgenommen und wenig produktive Betriebe mussten schließen. „Die Gesamtbilanz ist aber eindeutig positiv!“ Wenn zudem Beschäftigte aus Betrieben mit niedriger Produktivität in andere mit höherer Produktivität und Bezahlung wechseln und dort Personallücken schließen, sei das ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Einkommenssteigerung.
Weitere Informationen:
Bosch, Gerhard: Mindestlohn: Geringverdiener profitieren, aber noch Umsetzungsprobleme. Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission am 1. März 2018. Internet Dokument. Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation, IAQ-Standpunkt, Nr. 2018-01
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Quelle: IAQ, 2. Mai 2018