Minister Laumann: Wir brauchen überall faire Löhne - auch, um den Fachkräftebedarf zu sichern
In Nordrhein-Westfalen gibt es noch 50 Branchen mit einem tariflichen Mindestlohn, der unter zehn Euro je Stunde liegt. Dies ergibt sich aus dem Tarifspiegel 2017, den das NRW-Arbeitsministerium veröffentlicht hat. In elf Branchen werden demnach auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung tarifliche Entgelte im Niedriglohnbereich gezahlt. Das gilt vor allem für Tätigkeiten, die oft von Frauen ausgeübt werden, wie beispielsweise Verkäuferin oder Friseurin.
„Wir brauchen überall faire Löhne. Und der faire Lohn ist für mich der von den Sozialpartnern ausverhandelte Tariflohn. Tarifverträge können darüber hinaus helfen, gute Arbeitsbedingungen und den Fachkräftebedarf zu sichern. Darum brauchen wir sie beispielsweise auch flächendeckend im Pflegebereich“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann in Düsseldorf.
Gegenüber dem Vorjahr wurde in sechs Branchen der tarifliche Stundenlohn in der untersten Tarifgruppe auf mindestens zehn Euro angehoben. Betroffen sind unter anderem das Wach- und Sicherheitsgewerbe und das Gebäudereiniger-Handwerk. Für die Floristenfachbetriebe, Blumen- und Kranzbindereien wurde erstmals eine Vergütung nach der Ausbildung oberhalb von zehn Euro vereinbart. „Der Tarifspiegel zeigt, dass die Zahl der Branchen mit Niedriglöhnen stetig abnimmt. Das ist ein gutes Zeichen“, so Laumann.
Die Mehrheit der nordrhein-westfälischen Beschäftigten arbeitet nach wie vor in einem tarifgebundenen Betrieb und unterliegt damit tarifvertraglichen Regelungen. Mit 63 Prozent liegt NRW damit im Ländervergleich (57 Prozent) vorn.
Der vorliegende Tarifspiegel zielt nicht darauf ab, den Niedriglohnsektor in Nordrhein-Westfalen zu beschreiben, da hier nur tarifvertragliche Regelungen dargestellt werden.
Der Tarifspiegel 2017 orientiert sich an der international verwendeten Definition der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development). Danach liegt ein Niedriglohn vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. Der Medianwert ist nicht gleichzusetzen mit dem Durchschnittsverdienst, bei dem die Summe der Entgelte durch die Summe der Arbeitnehmer geteilt wird.
Der Tarifspiegel ist eine Auswertung von zurzeit 130 Verbandstarifverträgen in Nordrhein-Westfalen. Er wird seit 2004 einmal jährlich veröffentlicht.
Der Tarifspiegel ist im Internet unter www.tarifregister.nrw.de zu finden.
Quelle: MAGS NRW, 14. Februar 2018