Minijobs sind keine Arbeitsverhältnisse 2. Klasse!
Minijobber haben die gleichen Rechte wie vergleichbare Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch für Minijobs gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,84 €. Mehr dazu auf http://www.landderfairenarbeit.nrw.de.