Startschuss für Fachstelle Teilhabeberatung: Individuelle Selbstbestimmung fördern
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert die Einrichtung einer "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB). Diese stärkt als Teil des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch unabhängige Beratungsangebote. Um die Beratungsangebote zu vernetzen, Standards zu setzen und Schulungen durchzuführen, wird die Fachstelle Teilhabeberatung (FTB) eingerichtet.
Bei der heutigen Eröffnungsfeier wurde Einblick in die Arbeit der Fachstelle gegeben und ein Austausch zur Vernetzung der regionalen Beratungsangebote ermöglicht. Die unabhängigen Beratungsstellen sollen eine Lotsenfunktion einnehmen und bereits aufgesucht werden können, bevor Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe beantragt werden.
Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Das BTHG bringt viele substantielle Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Damit diese Verbesserungen genutzt werden können, sind Beratung und Begleitung nötig. Und das am besten auch und gerade durch Menschen mit eigenen Erfahrungen von Behinderungen. Ein Augenmerk liegt deshalb auf dem so genannten Peer Counseling, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Für den Erfolg der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist es außerdem wichtig, einen bundesweit einheitlichen Beratungsstandard sicherzustellen. Hierzu wird die Fachstelle Teilhabeberatung beitragen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX die Errichtung der EUTB. Die Fördermittel werden für ein bedarfsgerechtes, regionales Angebot entsprechend der Größe der Bundesländer aufgeteilt. Die FTB sorgt für eine überregionale Vernetzung der Beratungsstellen und begleitet die EUTB nach dem Prinzip "Eine für Alle": Die Einrichtungen stehen für Fragen zu allen Beeinträchtigungen der Teilhabe und zu allen Fragen der Teilhabe offen. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot, welches bestehende Beratungsstrukturen nicht ersetzen soll.
Anfang Januar 2018 nimmt die EUTB ihre Arbeit auf. Die Förderung der EUTB in Höhe von 58 Millionen Euro jährlich erfolgt aus Bundesmitteln und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Weitere Informationen finden Sie ab dem 1. Januar 2018 auf dem barrierefreien Web-Portal www.teilhabeberatung.de.
Quelle: BMAS, 1. Dezember 2017