Arbeitsschutz. Minister Laumann: Die Sicherheit und der Schutz der Beschäftigten gehen vor
Bei landesweiten Kontrollen hat der staatliche Arbeitsschutz in über 300 Betrieben überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz von Gabelstaplern und Kranen eingehalten werden. In vier von fünf Betrieben (Quote: 80 Prozent) wurden offensichtliche Mängel festgestellt.
In jedem dritten Betrieb waren die Mängel so schwerwiegend, dass die betreffenden Arbeitsmittel (55 Gabelstapler, 53 Krane, 75 sonstige Geräte) stillgelegt werden mussten. Die Kontrollen fanden im Rahmen der Überwachungsaktion „Woche des Arbeitsmittels“ statt.
Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Ergebnis der Kontrollen erschüttert mich. Ich denke, dass viele Verantwortliche nicht bedenken, dass hierdurch die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten aufs Spiel gesetzt werden. Mit der Woche des Arbeitsmittels wollen wir aufklären und sensibilisieren. Aber Ignoranz und Fahrlässigkeit werden konsequent bestraft.“
Die Auswertung für die insgesamt 329 überprüften Betriebe liegt nun vor: 269 Arbeitgeber sind ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen. In 122 Fällen wurden gravierende technische Mängel festgestellt, weil Arbeitsmittel schlecht gewartet sind und der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Instandhaltung nicht nachgekommen ist. In jedem zweiten Betrieb (174 Betriebe) gab es Verstöße, bei denen Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Die Arbeitsschützer fanden verschlissene Reifen (siehe Foto oben), defekte Sicherheitseinrichtungen oder fehlende Not-Halt-Schalter vor. In 263 Fällen wurden Gabelstapler oder Krane von Beschäftigten bedient, die nicht angemessen vom Arbeitgeber über mögliche Gefahren unterwiesen wurden. 183 Arbeitsmittel mussten stillgelegt werden, da sie eine potentielle Gefahr für die Beschäftigten darstellten.
In 83 Betrieben wurden darüber hinaus weitere gravierende Arbeitsschutzmängel festgestellt. So wurde beispielsweise in einem Fall ein Druckbehälter aus dem Verkehr gezogen, der seit über zehn Jahren nicht geprüft wurde und von dem eine akute Gefahr für die Beschäftigten ausging. In einem anderen Fall war der Aufenthaltsraum mit Sperrmüll-Sofas ausgestattet und so verdreckt, dass den Aufsichtsbeamten nach eigenen Angaben fast übel wurde. In allen Fällen sorgen die Arbeitsschützer dafür, dass die Arbeitgeber ihren Verpflichtungen nachkommen und die Mängel zeitnah abstellen.
„Die Ergebnisse der Überwachungsaktion machen mir deutlich, dass wir mit der risikoorientierten Überwachung der Betriebe in Nordrhein-Westfalen auf einem richtigen Weg sind“, sagte Laumann weiter. „Nur so kann die Zahl der Arbeitsunfälle weiter minimiert werden. Das ist im Interesse von Unternehmen, den Beschäftigten und ihren Angehörigen.“
Bei Fragen, Beschwerden und konkreten Hinweisen auf Arbeitsschutzmängel erreichen Sie die Arbeitsschützer bei den Bezirksregierungen unter dem Arbeitsschutz-Telefon Nordrhein-Westfalen 0211/ 855 -3311 oder im Internet unter www.arbeitsschutz.nrw.
Die Gabelstapler- und Kran-Kontrollen im Rahmen der Überwachungsaktion „Woche des Arbeitsmittels“ liefen vom 6. bis zum 10. November 2017. In allen fünf Regierungsbezirken wurden gezielt die Betriebe aufgesucht, die schwere Lasten bewegen (z.B. Logistik, Transport, Baugewerbe, Metallverarbeitung) und über ein erhöhtes Unfallrisiko verfügen. Gabelstapler und Krane sowie die sogenannten Anschlagmittel (Ketten, Seile und Hebebänder) sind laut Statistik „besonders unfallträchtig“: Durchschnittlich sterben jedes Jahr landesweit fünf Menschen bei Arbeitsunfällen, die im Zusammenhang mit Gabelstapler- oder Kran-Einsätzen stehen. Allein die Zahl der meldepflichtigen Unfälle mit diesen Arbeitsmitteln liegt in Nordrhein-Westfalen bei über 2.500 jährlich.
Die „Woche des Arbeitsmittels“ soll die Unternehmen für die Gefahren beim Einsatz bestimmter Arbeitsmittel sensibilisieren. Die Kontrollen sollen dazu beitragen, dass die Arbeitgeber ihren arbeitsschutzrechtlichen Pflichten nachkommen. Arbeitsmittel ist der Oberbegriff für Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. Sie müssen sicher und gesundheitsgerecht verwendet werden können.
Quelle: MAGS NRW, 23. November 2017