Die Gefährdungsbeurteilung - Basis für einen erfolgreichen Betrieb. Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung neu aufgelegt
Mit der Gefährdungsbeurteilung legen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen wichtigen Grundstein zur Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten und somit auch zur Gesundheit ihres Betriebes. Eine Anleitung, wie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann, gibt das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales in der überarbeiteten Auflage des Handlungsleitfaden "Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz".
Gut und wirtschaftlich zu arbeiten, ist für Betriebe und Unternehmen selbstverständlich. Damit das gelingt, braucht es gesunde und motivierte Beschäftigte. Ihre Arbeitsleistung, Kreativität und Engagement sind es, die letztendlich den betrieblichen Erfolg garantieren. Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz sollte deshalb für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle stehen. Ein unerlässliches Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, um Gefährdungen systematisch zu erfassen, zu beurteilen und zu minimieren.
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Der Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ kann kostenlos über den Broschürenservice des Ministeriums bestellt oder heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung „Arbeitsschutzsystem und Gefährdungsbeurteilung“
Ein Erklärvideo zur Gefährdungsbeurteilung hat das LIA.nrw erstellt
Quelle: MAIS NRW, 27. Oktober 2017