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Freie Wohlfahrtspflege NRW: Aktueller Arbeitslosenreport zum Thema "öffentlich geförderte Beschäftigung"

"Der aktuelle Arbeitslosenreport der Freie Wohlfahrtspflege NRW belegt: seit 2009 wurde die öffentlich geförderte Beschäftigung für Menschen im Hartz-IV-Bezug drastisch reduziert. Bundesprogramme gehen an den Bedürfnissen der Zielgruppe vorbei", schreiben die Wohlfahrtsverbände.

Knapp 771.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen gelten als Langzeitleistungsbezieher. Sie sind zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dauerhaft auf Hartz IV angewiesen. Doch nur weniger als die Hälfte von ihnen (rund 296.000) tauchen in der Statistik der Langzeitarbeitslosen auf. Denn sobald Langzeitleistungsbeziehende ihre Arbeitslosigkeit unterbrechen, z. B. aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder weil sie an einer Arbeitsmaßnahme teilnehmen, gelten sie von neuem zwölf Monate lang nur als arbeitslos, obwohl sich an ihrer Langzeitarbeitslosigkeit nichts verändert hat. So verschleiert die statistische Kennzahl „Langzeitarbeitslose“ das Ausmaß der Sockelarbeitslosigkeit und die steigende Zahl der Langzeitleistungsbezieher von Hartz IV. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll den Betroffenen ermöglichen, Anschluss an das Berufsleben zu halten und soziale Teilhabe zu erfahren. Ein ausschlaggebendes Zugangskriterium für öffentlich geförderte Beschäftigung ist Langzeitarbeitslosigkeit. Das hinterfragt die Freie Wohlfahrtspflege NRW. Sie fordert, die Förderaktivitäten der Jobcenter grundsätzlich für alle erwerbslosen Menschen im Hartz-IV-Bezug zu verstärken.

In einer Gesellschaft, die der Erwerbsarbeit hohe Bedeutung zumisst, müssen Langzeitarbeitslose neben materiellen auch gravierende soziale und psychische Probleme bewältigen. Eine Belastung, nicht nur für den Einzelnen, sondern häufig für die ganze Familie. Gerade den Menschen, die nicht unmittelbar wieder in eine Beschäftigung am konventionellen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, bietet ein geförderter Arbeitsplatz wichtige Chancen. Im Jahr 2009 nahmen in NRW im statistischen Durchschnitt 66.831 Personen an Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung teil. Heute, 2017, ist diese Zahl auf weniger als die Hälfte geschrumpft; sie lag zuletzt bei 28.793. Dagegen verfestigte sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieher auf hohem Niveau. Das Einschmelzen öffentlich geförderter Beschäftigung ist für die Freie Wohlfahrtspflege NRW der falsche Weg. Sie hat die Erfahrung und den wissenschaftlichen Beleg, dass gut gemachte Programme wie die ESF-kofinanzierte „Öffentlich geförderte Beschäftigung NRW“ enorme positive Effekte haben. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW appelliert daher an die Landesregierung das Programm auszuweiten und weiterzuentwickeln, zum Beispiel durch eine Öffnung auch für private Arbeitgeber.

Doch nicht alle Förderprogramme greifen so gut. Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll mit 6.400 Stellen Langzeitarbeitslosen in NRW neue Chancen bieten. In Anbetracht von mehreren Hunderttausend Langzeitarbeitslosen ist das kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. In NRW bieten nur 34 von 50 Jobcentern Soziale Teilhabe als Programm an. Die Teilnehmerzahlen des ESF-Bundesprogramms zur „Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ bleiben noch deutlicher hinter den Erwartungen zurück: In Nordrhein-Westfalen waren von rund 5.200 geplanten Plätzen im August 2017 nur knapp 3.400 besetzt. In rund einem Viertel der Fälle kam es zu vorzeitigen Abbrüchen, überwiegend veranlasst durch die Arbeitgeber. Für die Freie Wohlfahrtspflege NRW ein Beleg dafür, dass die Ausgestaltung der Programme an der Zielgruppe vorbeigehen. 
 
„Soziale Teilhabe soll explizit in den Zielekatalog des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) aufgenommen und öffentlich geförderte Beschäftigung auch unabhängig von befristeten Programmen ermöglicht werden“, fordert der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege, Andreas Johnsen. „Geeignete Arbeitsplätze sollten im allgemeinen Arbeitsmarkt bei möglichst allen Arbeitgebern erschlossen werden. Mit dem Aufbau von Sozialunternehmen nach dem Vorbild der Integrationsprojekte für Menschen mit Behinderungen könnten dringend benötigte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auch für besonders benachteiligte Personengruppen wie etwa Langzeitarbeitslose mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen entstehen, die am konventionellen Arbeitsmarkt kaum Chancen haben.“ Finanziert werden soll dieses Konzept eines inklusiven Sozialen Arbeitsmarkts über den sogenannten „Passiv-Aktiv-Transfer“, indem das eingesparte Arbeitslosengeld und die Fördermittel für die Unterkunftskosten zur teilweisen Finanzierung des Arbeitsplatzes eines vormals Langzeitarbeitslosen verwandt werden.

Hintergrund:

Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Darin enthalten sind aktuelle Zahlen und Analysen für Nordrhein-Westfalen; Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Jede Ausgabe widmet sich einem Schwerpunktthema. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und SBGII-Hilfequoten, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen  können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt  der  Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz. Ziel der regelmäßigen Veröffentlichung ist es, den öffentlichen Fokus auf das Thema Arbeitslosigkeit als wesentliche Ursache von Armut und sozialer Ausgrenzung zu lenken, die offizielle Arbeitsmarkt-Berichterstattung kritisch zu hinterfragen und dabei insbesondere die Situation in Nordrhein-Westfalen zu beleuchten.

www.arbeitslosenreport-nrw.de
 

Quelle: https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de, 16. Oktober 2017