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Arbeitnehmerüberlassung in der Praxis: Was hat sich durch das neue Gesetz für Beschäftigte und Betriebsräte geändert?

Am 1. April 2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Ab sofort gelten für die Beschäftigten in der Zeitarbeit neue Rahmenbedingungen. So beträgt die Überlassungshöchstdauer in der Leiharbeit in der Regel max. 18 Monaten, nach 9 Monaten müssen die Beschäftigten in der Leiharbeit den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten erhalten (Equal Pay). In beiden Fällen bestehen die Möglichkeiten tarifvertraglicher Abweichungen. Über die ersten praktischen Erfahrungen mit dem neuen AÜG aus Sicht der Beschäftigten und Betriebsräte sprachen wir mit Katja Köhler von der "Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag". Mehr dazu auf www.landderfairenarbeit.nrw.de.