Berufliche Anerkennung ausländischer Abschlüsse zahlt sich aus
Die Bundesregierung hat den Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017 beschlossen, der die Ergebnisse einer umfangreichen Wirkungsanalyse enthält. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes zieht der Bericht eine positive Zwischenbilanz.
Erstmals hat die Regelung in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die Prüfung ausländischer Qualifikationen geschaffen – unabhängig vom Zuwanderungsstatus und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Das Gesetz sollte die Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen, qualifikationsadäquate Beschäftigung verbessern und die gesteuerte Zuwanderung stärken. Die unabhängige Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass diese Ziele voll erreicht werden.
"Das Anerkennungsgesetz wirkt. Berufsanerkennung verbessert die Lebenslagen von Fachkräften, deren ausländische Qualifikationen anerkannt wurden. Vor allem in Berufen mit hohem Fachkräftebedarf, wie zum Beispiel im Bereich der Pflege oder in der Elektrobranche, ist die Berufsanerkennung ein wichtiges Element, um bestehenden Engpässen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen", sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka.
Die Evaluationsergebnisse zeigen im Vorher-Nachher-Vergleich, dass nach der erfolgreichen Anerkennung neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss erwerbstätig sind, damit steigt die Beschäftigtenquote kräftig um über 50 Prozent. Das Bruttoeinkommen wächst nach erfolgreicher Berufsanerkennung um durchschnittlich 1.000 Euro im Monat, was einem Anstieg von 40 Prozent entspricht. Und das Anerkennungsgesetz leistet einen positiven Beitrag zur qualifizierten Zuwanderung: Etwa jeder zehnte Antrag auf Berufsanerkennung wurde bereits aus dem Ausland gestellt – eine Möglichkeit, die es vor Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes nicht gab.
"Mein Ziel ist es, dass wir die gesteuerte Zuwanderung stärken und dass die vorhandenen beruflichen Qualifikationen und Potenziale jeder und jedes Einzelnen gehoben werden – unabhängig davon, ob der berufliche Abschluss hier oder im Ausland erworben wurde. Hierzu wollen wir den Erfolg des Anerkennungsgesetzes weiter ausbauen", sagte Wanka.
Der Anerkennungsbericht 2017 dokumentiert auch die Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings, wonach in den letzten fünf Jahren effiziente Verwaltungsstrukturen und umfassende Informations- und Beratungsangebote aufgebaut wurden. Die Zahl der gestellten Anerkennungsanträge steigt weiter an. Bis Ende 2015 gab es allein in den bundesrechtlich geregelten Berufen über 63.400 Anträge auf Berufsanerkennung. Drei Viertel aller gestellten Anerkennungsanträge hatten im Jahr 2015 eine volle Gleichwertigkeit als Ergebnis (74 Prozent). Die Ablehnungsquote lag mit 2,6 Prozent noch unter dem Niveau der Vorjahre. Der Rest entfiel auf Auflagen zum Beispiel von Anpassungsqualifizierungen (14,8 Prozent) und eine teilweise Gleichwertigkeit (8,5 Prozent). Neue Zahlen für 2016 liefert das Statistische Bundesamt voraussichtlich im September. Die Berufe, für deren Anerkennung die Länder zuständig sind, zum Beispiel Lehrer und Sozialberufe, kommen noch hinzu.
Die Ergebnisse der Evaluation und des Monitorings werden auch auf der Jubiläumsveranstaltung "Fünf Jahre Anerkennungsgesetz - gelernt ist gelernt!" am 21. Juni in Berlin diskutiert. Auf der Veranstaltung wird erstmalig der Unternehmenspreis "Wir für Anerkennung" vergeben. Bundesbildungsministerin Wanka, Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, und Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, zeichnen die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Mit dem Preis würdigen Bundesbildungsministerium, DIHK und ZDH gute Beispiele zur betrieblichen Nutzung der beruflichen Anerkennung.
Weitere Informationen sowie der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017 sind im Internet abrufbar unter:
https://www.bmbf.de/de/anerkennung-auslaendischer-berufsqualifikationen-1091.html
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
Quelle: BMBF, 7. Juni 2017