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Geförderte Weiterbildung von Beschäftigten - Hürden der Inanspruchnahme aus Sicht von Arbeitsagenturen und Betrieben

Mit dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-morgen-Gesetz sowie der Weiterbildungsförderung bei Kurzarbeit kann die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von abhängig Beschäftigten fördern. Dabei werden unter bestimmten Voraussetzungen die Lehrgangskosten übernommen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsteilnahme gezahlt. Ansprechpartner*in für die Förderung ist in erster Linie der Betrieb. Vorliegende Studien zeigen aber, dass die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte bislang eher selten in Anspruch genommen wird. In einem qualitativen Forschungsprojekt hat das IAB daher Betriebe sowie Fach- und Führungskräfte aus dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit zu möglichen Gründen für die bislang eher verhaltene Inanspruchnahme befragt.