Höhere Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld
Das Bundeskabinett hat heute die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024" (RBSFV 2024) gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zum 1. Januar 2024 sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre erhöht.