G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Neues Infopapier zum Bleiberecht für "gut Integrierte"

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b ist für Geflüchtete geeignet, die sich derzeit in einer Duldung oder im Chancen-Aufenthaltsrecht (ggf. auch in einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen) befinden. Wer sich in einer Duldung oder im Chancen-Aufenthaltsrecht befindet und alle Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt, kann somit in einen sicheren Aufenthaltstitel wechseln. Welche Voraussetzungen es gibt und was der Unterschied zwischen beiden Titeln ist, kann in einem neuen Infopapier des Netzwerks "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" nachgelesen werden.