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Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts: Das Gesetz ist veröffentlicht

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt vollständig bis zum 01.01.2024 in Kraft. Neben der Einführung eines vierten Staffelbetrags bei der Ausgleichsabgabe wird eine Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin umgesetzt, sowie höhere Lohnkostenzuschüsse beim Budget für Arbeit. Das vollständige Gesetz finden Sie hier: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. (Quelle: REHADAT)