15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention
Vor 15 Jahren ist das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK). Die Konvention entstand aus der Erfahrung, dass Menschen mit Behinderungen weltweit nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt wurden. Mit der Umsetzung der UN-BRK wurde ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Menschen mit Behinderungen sind nunmehr Trägerinnen und Träger von Menschenrechten, die für Staaten verpflichtend gelten. Die Konvention deckt grundsätzlich alle Lebensbereiche ab – vom Recht auf Gesundheit, Bildung und Beschäftigung, Barrierefreiheit bis hin zum Recht auf Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, selbstbestimmte kulturelle und politische Teilhabe.
Die Konvention deckt grundsätzlich alle Lebensbereiche ab – vom Recht auf Gesundheit, Bildung und Beschäftigung, Barrierefreiheit bis hin zum Recht auf Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, selbstbestimmte kulturelle und politische Teilhabe. Menschen mit Behinderungen sollen genau wie alle anderen auch an allen Lebensbereichen einer Gesellschaft teilhaben können, wobei ihre besonderen Bedürfnisse (beispielsweise Information in Punktschrift oder Rampen an Gebäuden) berücksichtigt werden müssen (siehe auch Inklusion).
Die Umsetzung der Behindertenkonvention wird am 29. und 30. August einer zweiten Staatenprüfung Deutschlands unterzogen und steht dementsprechend im Blickpunkt vieler Akteurinnen und Akteure.
Die ganze Konvention finden Sie bei REHADAT: UN-Behindertenrechtskonvention | REHADAT-Recht
Literatur zur UN-Behindertenrechtskonvention | REHADAT-Literatur
Quelle: REHADAT, 3. Mai 2023