Die Änderungen im SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz
F 23/001
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Die Beratungsstellen Arbeit NRW beraten erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie Menschen, die von prekärer Beschäftigung und Arbeitsausbeutung betroffen sind.
Die Grundsicherung (SGB II) wurde zum 01.01.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz reformiert. Zur Beratung und Begleitung von Menschen mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen sind aktuelle Kenntnisse zu den Neuerungen im SGB II unerlässlich. Aus diesem Grund bietet die G.I.B. NRW die Fortbildung "Änderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz“ mit folgenden Schwerpunkten an:
- Änderungen beim Anspruch dem Grunde nach (Einkommen, Vermögen, Leistungsausschlüsse)
- Änderungen einzelner Leistungen, Anspruch auf Beratung, Leistungen zur Eingliederung, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Änderungen bei den Mitwirkungspflichten und beim Verfahren
Voraussetzungen für die Teilnahme ist ein Endgerät mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung. Den Link zur Online-Veranstaltung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist.
Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist deshalb nicht möglich.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Fachlicher Input und Diskussion |
Zielgruppen | Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW |
Veranstaltungsleitung | Michaela Kohls, Helmut Kleinen, G.I.B. NRW |
Referent/in | Rechtsanwalt Uwe Klerks, Duisburg |
Veranstaltungsort | Online |
Termin |
21.03.2023 09:00 Uhr
bis
22.03.2023 13:00 Uhr |
Zeitplan |
Die Veranstaltung findet im Onlineformat verteilt auf zwei Module im Umfang von jeweils vier Stunden statt:
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Veranstaltungsnummer | F 23/001 |
max. Teilnehmerzahl | 40 |
Anmeldefrist | 10.03.2023 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Einwilligung zur Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen
Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden ggf. sowohl Bild- als auch Video- sowie reine Sprachaufnahmen erstellt. Die Aufnahmen von Fotografien und die daran anschließende Speicherung erfolgt im Rahmen des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Durch die Anmeldung zu unserer Veranstaltung stimmen Sie der Aufnahme von Videos bzw. Sprache sowie der Veröffentlichung von Fotografien und Videomaterial gem. unserer Teilnahmebedingungen zu.